Schöner Garten und Steuern sparen!
Seit dem Jahr 2006 können Privatpersonen haushaltsnahe Dienstleistungen bei ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen. 20% des Rechnungsbetrags und bis zu 600 Euro jährlich sind absetzbar (Stand 2009). Unter die haushaltsnahen
Dienstleistungen im Sinne des §35a, Abs. 2 EStG fallen alle Arbeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder eines privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen. Somit lassen sich auch die von uns für Sie erbrachten Leistungen, wie z.B. Baumschnittarbeiten oder die Gartenpflege steuerlich geltend machen. Absatzfähig sind dabei die in der Rechnung ausgewiesenen Lohnkosten. |