Schöner Garten und Steuern sparen!Seit dem Jahr 2006 können Privatpersonen haushaltsnahe Dienstleistungen
bei ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. 20% des Rechnungsbetrags, max. 4.000 Euro jährlich sind für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar (Stand 2010) und mindern direkt die tarifliche Einkommensteuer. Unter die haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des § 35a Abs. 2 EStG fallen alle Arbeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder eines privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen Abständen
anfallen. Somit lassen sich auch die von uns für Sie erbrachten Leistungen, wie z.B. Baumschnittarbeiten oder die Gartenpflege steuerlich geltend machen. Absatzfähig sind dabei die in der Rechnung ausgewiesenen Lohnkosten einschließlich Fahrtkosten. Handelt es sich um eine Neuanlage eines Gartens, können zusätzlich bis zu 1.200 Euro geltend gemacht werden. Voraussetzung für den Abzug ist jedoch die Zahlung auf
unser Konto Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. |