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E-Card-Inhaberinnen und -Inhaber erhalten 10% Nachlass auf Baum- und Gartenpflegearbeiten.

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Schöner Garten und Steuern sparen!

Seit dem Jahr 2006 können Privatpersonen haushaltsnahe Dienstleistungen bei ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.

20% des Rechnungsbetrags, max. 4.000 Euro jährlich sind für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar (Stand 2010) und mindern direkt die tarifliche Einkommensteuer.

Unter die haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des § 35a Abs. 2 EStG fallen alle Arbeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder eines privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen.

Somit lassen sich auch die von uns für Sie erbrachten Leistungen, wie z.B. Baumschnittarbeiten oder die Gartenpflege steuerlich geltend machen. Absatzfähig sind dabei die in der Rechnung ausgewiesenen Lohnkosten einschließlich Fahrtkosten. Handelt es sich um eine Neuanlage eines Gartens, können zusätzlich bis zu 1.200 Euro geltend gemacht werden.

Voraussetzung für den Abzug ist jedoch die Zahlung auf unser Konto Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

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Blumen Pfeiffer, Friedhofstraße 21, 63263 Neu-Isenburg, Telefon 06102/39413, Fax 06102/599714, E-Mail info@blumen-pfeiffer.de